- Nur mit größtmöglicher Transparenz kann das Vertrauen in das korrekte Handeln der Ärzte im Rahmen von Organspenden und Transplantationen wieder hergestellt werden. Die Berichte der Überwachungs- und Prüfungskommission müssen inhaltlich ausgebaut und öffentlich werden.
- Die Transplantationsrichtlinien werden derzeit abschließend durch die Bundesärztekammer erstellt. Dies ist in Frage zu stellen. Es ist nur ärztliche Selbstverwaltung statt gemeinsamer Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam entscheiden und Patientenvertreter mitberaten, wäre der richtig Ort dafür.
- Das „beschleunigte Verfahren“ ist als Ausnahme konzipiert worden und sollte auch wieder zur Ausnahme werden.Für im „beschleunigten Verfahren“ vergebene Organe fehlen verbindliche Kriterien, nach denen eine konkrete Vergabe zu erfolgen hat. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Künftig muss bei jeder „beschleunigten Vergabe“ schriftlich festgehalten werden, warum eine Vergabe an eine bestimmt Person erfolgt. Diese Begründungen müssen verpflichtend an Eurotransplant gehen. Damit unterliegen sie dann wiederum der Kontrolle der Überwachungs- und Prüfungs-kommission (vgl. Punkt 1).