Das pharmazeutische Unternehmen Roche Pharma AG und der GKV-Spitzenverband haben sich am 4. Juni 2013 auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Zelboraf® (Wirkstoff: Vemurafenib) geeinigt.
Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem schwarzen Hautkrebs. Es ist das erste Medikament, das Melanomzellen zielgerichtet angreift und bei dieser bestimmten Form des schwarzen Hautkrebses eine lebensverlängernde Therapie darstellt. Grundlage der Verhandlungen war der Beschluss über die Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6. September 2012, wo dem Medikament der Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen attestiert wurde.
Dr. Hagen Pfundner, Vorstand der Roche Pharma AG, und Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, bewerteten die Verhandlungen als nicht einfach aber konstruktiv und fair. Dies zeigte sich nicht zuletzt daran, dass auch nach dem Ende der vierten Verhandlungsrunde und der Anrufung der Schiedsstelle der direkte Gesprächsfaden zwischen den Verhandlungspartnern nicht abgerissen sei.
Die zwischenzeitliche Entscheidung der Schiedsstelle wird keine Wirkung entfalten, da es eine Einigung der Verhandlungspartner gegeben hat.
„Die Fortsetzung der direkten Gespräche auch nach dem Beginn der Schiedsverhandlung und das andauernde Interesse beider Verhandlungspartner an einer Lösung im Sinne der Patienten war die Grundlage dafür, dass schließlich eine Einigung gefunden wurde“, so Pfundner und v. Stackelberg.