„Zusammen mit der Firma AstraZeneca konnten wir uns auf dem Verhandlungswege auf den Erstattungsbetrag einigen. Das zeigt, dass die durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführten Instrumente funktionieren. Echte Innovationen brauchen eine Zusatznutzenbewertung und eine Preisverhandlung nicht zu fürchten. Patienten und Beitragszahler werden von dem erreichten Verhandlungsergebnis profitieren.
Die Details der Einigung werden nun in den kommenden Tagen schriftlich fixiert und ins Unterschriftenverfahren eingebracht. Bis das Unterschriftenverfahren abgeschlossen ist, haben beide Verhandlungsseiten Stillschweigen über die Eckpunkte vereinbart“, so Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes.