„Der gemeinsam mit den Krankenkassen gefällte Beschluss ist ein verantwortungsbewusster Kompromiss“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute in Berlin. „Wir haben gemeinsam Verantwortung für die Patienten übernommen“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Dem Beschluss zufolge sollen die Dialysesachkostenpauschalen durch eine mengenabhängige Abstaffelung zum 1. Juli 2013 sinken, um die Bewertung besser an die tatsächlich entstehenden Kosten anzupassen. Darüber hinaus werden in Abhängigkeit des Alters der Patienten Zuschläge zu den Pauschalen gewährt. Eine zweite Abstufung zum 1. Januar 2015 folgt ausschließlich dann, wenn KBV und GKV-Spitzenverband gemeinsam feststellen, dass damit auch weiterhin eine ausreichende Kostendeckung bei Durchführung der Dialyse gegeben sein wird. Im Gegenzug werden die ärztlichen Betreuungsleistungen ab dem 1. Juli 2013 höher vergütet. Außerdem vereinbarten beide Seiten, ärztliche Präventivmaßnahmen für noch nicht dialysepflichtige Patienten zu stärken, um somit den Zeitpunkt des Dialysebeginns zu verschieben.
Von dem Abstufungsverfahren ausgenommen sind unter anderem Heim- und Feriendialysen, besonders aufwendige Dialyseverfahren sowie die Kinderdialyse. Sie soll durch eine Neubewertung der Leistungen ab dem 1. Juli 2013 besser vergütet werden.
KBV und GKV-Spitzenverband planen außerdem, die Kostenpauschalen jährlich zu überprüfen, um auf Kostensteigerungen in den nächsten Jahren reagieren zu können.