GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 05.02.2009 Neuregelung der Ultraschalldiagnostik ab 1. April 2009: KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf neue Qualitätsstandards für Ultraschalldiagnostik

GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) haben sich auf eine Neufassung der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik verständigt. Sie soll die Versorgung der über 70 Millionen GKV-Versicherten sicherer und besser machen. Die neue Vereinbarung tritt am 1. April 2009 in Kraft und ist für alle 70.000 Ärzte, die in der vertragsärztlichen Versorgung Ultraschalluntersuchungen (Sonografien) durchführen, verbindlich. Jährlich werden etwa 58 Millionen Sonografien ambulant für GKV-Versicherte erbracht.

„Die neue Vereinbarung hat die gemeinsame Selbstverwaltung schnell und konsequent verabschiedet. Damit verbessern wir die Qualität von Sonografien in der vertragsärztlichen Versorgung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. „Sie macht deutlich, dass sich die Vertragsärzte nicht mit dem Erreichten zufrieden geben, sondern aktiv zur Qualitätsverbesserung beitragen.“

„Auf den ersten Blick scheinen Ärzte und Kassen nur technische Details vereinbart zu haben. Auf den zweiten Blick zeigt sich, dass mit diesen neuen Standards ein wichtiger Schritt zu einer flächendeckend besseren Patientenversorgung erreicht wird, denn die neuen technischen Standards und die regelmäßige Überprüfung der Bilddokumentation garantieren eine höhere Diagnosesicherheit“, so Johann-Magnus von Stackelberg, Stellvertretener Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.

Die Neufassung der Qualitätssicherungsvereinbarung berücksichtigt die aktuellen medizinisch-technischen Entwicklungen und trägt Änderungen der Weiterbildungsordnung und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs Rechnung. Schwerpunkte der neuen Vereinbarung sind Regelungen zur fachlichen Qualifikation des Arztes und zur apparativen Ausstattung. Künftig ist für alle Ultraschallgeräte, die in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden sollen, eine Abnahmeprüfung vorgesehen. Zudem werden die Geräte alle vier Jahre einer technischen Konstanzprüfung bezüglich der Bildqualität unterzogen. Ebenfalls neu sind einheitliche Basisanforderungen an die ärztliche Dokumentation und deren regelmäßige Überprüfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Aus dieser sollen neben technischen Parametern der Untersuchung die Indikation, eine Befundbeschreibung, die Diagnose und eventuell eingeleitete therapeutische Maßnahmen hervorgehen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der KBV unter http://www.kbv.de/qs/Ultraschall.html.

Dokumente und Links