Der GKV-Spitzenverband und das Pharma-Unternehmen Bristol-Myers Squibb haben sich im Januar im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungs-
gesetzes (AMNOG) fristgerecht auf einen Erstattungsbetrag für das Immunonkologikum Yervoy® (Ipilimumab) geeinigt. Der verhandelte Erstattungsbetrag spiegelt den Interessenausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Bristol-Myers Squibb wider. Yervoy® von Bristol-Myers Squibb ist zugelassen zur Behandlung von vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht-resezierbaren oder metastasierten) Melanomen, auch bekannt als schwarzer Hautkrebs.
Voraussetzung für die Preisverhandlung war die Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 02.08.2012, der für Yervoy® einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Ipilimumab (Yervoy®) im zugelassenen Anwendungsgebiet bestätigt hat. Als Vergleichstherapie hat der G-BA Best Supportive Care (BSC) definiert als eine Therapie, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. Der Beschluss basiert v. a. auf einer signifikanten Verlängerung der Überlebensdauer gegenüber diesen Therapieoptionen und wurde auf fünf Jahre befristet.
Der Hersteller Bristol-Myers Squibb und der GKV-Spitzenverband haben sich nun im Rahmen der von beiden Seiten als konstruktiv bezeichneten Verhandlungen auf alle Eckpunkte der Vereinbarung verständigen können, die auch den Erstattungsbetrag umfasst. Der Erstattungsbetrag gilt ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringung aufgrund der Übergangsfrist rückwirkend ab dem 01.08.2012 und wurde fristgerecht an die IFA GmbH (Informationsstelle für Arzneispezialitäten) zur Veröffentlichung am 15.02.2013 gemeldet. Die rückwirkende Erstattung der zwischen dem 01.08.2012 und 15.02.2013 entstandenen Differenz wird direkt zwischen Bristol-Myers Squibb und den einzelnen Krankenkassen abgewickelt.