Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Retigabin
Handelsnamen Trobalt
Pharmazeutischer Unternehmer kohlpharma GmbH
Anwendungsgebiet Trobalt ist angezeigt als Zusatztherapie für fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen mit Epilepsie im Alter von 18 Jahren und darüber.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.05.2011
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Unterlagen- und Patentschutz abgelaufen
Erstattungsbetrag Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V nach Wegfall der Schutzrechte für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Dieser kann unterschritten werden.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 12.10.2022