Nur drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband sowie der PKV-Verband auf die konkrete Höhe der Zahlungen für Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern geeinigt. Die Koalition hatte noch vor der Sommerpause beschlossenen, dass die Hälfte der nicht durch die regelhaften Vergütungssteigerungen gedeckten Personalkostenzuwächse durch eine Tarifausgleichsrate refinanziert werden soll. Abgeleitet aus den maßgeblichen Tarifverträgen haben sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Anhebung der Fallpauschalenvergütungen um 0,21 Prozent und der Budgets der psychiatrischen Krankenhäuser um 0,26 Prozent für das Jahr 2013 verständigt. Das damit verbundene Vergütungsvolumen von ca. 150 Millionen Euro fließt den Krankenhäusern ab 1. September 2013 zu. Zusammen mit den Versorgungszuschlägen, die die Krankenhäuser bereits seit 1. August 2013 in Höhe von 250 Millionen Euro erhalten, ist das für das Jahr 2013 von der Koalition beschlossene Hilfspaket für die Krankenhäuser damit umgesetzt.
Zur Vereinbarung der Tarifausgleichsrate erklären die Verhandlungsführer Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), und Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Das Ergebnis ist eine faire, in partnerschaftlichem Verantwortungsbewusstsein getroffene schnelle Lösung und ein Zeichen dafür, dass die Selbstverwaltung handlungsfähig ist.“