GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 24.06.2016 Bundesweiter Wettbewerb Suchtprävention - Elf Kommunen für innovative suchtpräventive Strategien ausgezeichnet

GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit, Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Elf Kommunen sind am Mittwochabend in Berlin für ihre innovativen Aktivitäten zur Suchtprävention ausgezeichnet worden.

Anlässlich der Preisverleihung zum Wettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge zeigen in beeindruckender Weise, was mit Einsatz für die Sache vor Ort möglich ist. Denn eins ist klar: In der Kommune, da wo die Menschen leben, wird die Vorbeugung von Suchtkrankheiten erst richtig sichtbar. Dort, wo wir leben, lernen und arbeiten, muss Gesundheitsförderung spürbar werden - erst dann kann sie auch Früchte tragen. Mit dem Präventionsgesetz treiben wir das voran. Ich möchte mich bei allen Wettbewerbsteilnehmern für ihre Arbeit bedanken. Ich bin mir sicher, dass die Projekte auch andere Kommunen ermutigen, gute Ideen aufzugreifen und für ihre Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.“

Der zum siebten Mal durchgeführte Bundeswettbewerb hat zum Ziel, vorbildliche kommunale Ansätze und Projekte der Suchtvorbeugung herauszustellen und andere Kommunen zur Nachahmung zu motivieren.

Dazu erläutert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Die Präventionsarbeit ist in den letzten Jahren zu einem der erfolgreichsten Pfeiler der Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland geworden. Daran haben unsere Städte, Gemeinden und Landkreise entscheidenden Anteil. Vernetzung lokaler und überregionaler Akteure, ein abgestimmtes und zielgerichtetes Vorgehen vor Ort - ohne engagierte Kommunen wäre all das nicht möglich. Und: Unsere Kommunen sind es auch, von denen immer wieder neue Impulse für die Präventionsarbeit ausgehen. Beim 7. Kommunalen Wettbewerb zur Suchtprävention stand das Thema Innovation im Vordergrund. Die eingereichten Beiträge zeigen, mit welcher Kreativität und welchen Kenntnissen unsere Kommunen in der Suchtprävention vorgehen. Die Anzahl und die Qualität der vorgestellten Ideen, Vorgehensweisen und Kooperationen haben mich beeindruckt. Dieser Wettbewerb hat sich gelohnt. Ich möchte Danke sagen: Vor allem unseren Kommunen und den vielen Menschen, die sich seit Jahren in der Suchtprävention vor Ort engagieren.“

Unter dem Motto „Innovative Suchtprävention vor Ort“ würdigte der diesjährige Wettbewerb Maßnahmen, die kreative Ansätze in der Suchtprävention für alle Altersklassen verfolgen. Hierzu zählen beispielsweise Aktivitäten, die bislang wenig im Fokus stehende Suchtstoffe in den Blick nehmen, neue Zielgruppen ansprechen oder andere Zugangswege, wie zum Beispiel soziale Medien nutzen oder bisher wenig eingebundene Kooperationspartner stärker beteiligen.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont: „Die hohe Qualität der eingereichten Beiträge ist beeindruckend. Die Kommunen reagieren mit ihren Maßnahmen und innovativen Ansätzen auf die neuen Herausforderungen in der Suchtprävention, die sich beispielsweise durch die Verbreitung ´neuer´ Suchtstoffe wie Crystal Meth ergeben. Ich bedanke mich bei allen Kommunen, die sich beteiligt haben, für ihr Engagement und die wertvollen Impulse und Anregungen.“

Auch Kooperationen zwischen Krankenkassen und Kommunen wurden ausgezeichnet. Der GKV-Spitzenverband hat zum Thema „Mitwirkung von Krankenkassen bei innovativen kommunalen Aktivitäten zur Suchtprävention“ wie in den vorausgegangen Wettbewerben einen Sonderpreis ausgelobt. Dazu sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Den Sonderpreis teilen sich in diesem Jahr zwei Projekte. Beide haben es in beeindruckender Weise verstanden, Jugendliche für die Gefahren von Alkohol bzw. von Cannabis zu sensibilisieren. Gerade weil die Projekte Jugendliche in ihren alltäglichen Lebenswelten wie dem Sportverein angesprochen oder gezielt auf moderne Kommunikationskanäle gesetzt haben, war die Resonanz groß. Durch die Zusammenarbeit von Kassen und Kommunen sind bei beiden ausgezeichneten Projekten zudem Strukturen entstanden, die den Gefahren von Alkohol- oder Cannabismissbrauch besser begegnen. Die GKV wird in Folge des Präventionsgesetzes die Kooperation mit den Kommunen deutlich intensivieren.“

Insgesamt haben 68 Städte, Gemeinden und Kreise aus dem gesamten Bundesgebiet Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Eine von der BZgA gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung berufene Jury hat die Beiträge bewertet und die Preisträger ausgewählt. Die BZgA stellte ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Der vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellte Sonderpreis wurde in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.

Folgende Kommunen wurden für ihre vorbildlichen Aktivitäten ausgezeichnet:

Kreisfreie Städte

  • Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (10.000 Euro)
  • Freie Hansestadt Bremen (6.000 Euro)
  • Stadt Dessau-Roßlau (4.000 Euro)
  • Kreisangehörige Kommunen
  • Gemeinde St. Leon-Rot (10.000 Euro)
  • Ortsgemeinde Insheim (6.000 Euro)

Landkreise

  • Landkreis Offenbach (10.000 Euro)

  • Landkreis Neustadt, Landkreis Tirschenreuth und Stadt Weiden (6.000 Euro)

  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (4.000 Euro)
  • Landkreis Görlitz (4.000 Euro)

Sonderpreis der Krankenkassen

  • Freie und Hansestadt Hamburg (5.000 Euro)
  • Neckar-Odenwald-Kreis (5.000 Euro)

Alle eingereichten Beiträge sind in einer Dokumentation dargestellt, die kostenlos unter der E-Mail-Adresse order@bzga.de bestellt werden kann.

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