Rahmenvereinbarung zu Rabattverhandlungen für neue Arzneimittel steht –
letzte offene Frage wird an die Schiedsstelle gegeben
Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer (BAH, BPI, Pro Generika und vfa sowie im Benehmen mit dem Verband der Arzneimittel-Importeure) haben gestern ihre Gespräche über eine Rahmenvereinbarung zur Verhandlung von Erstattungsbeträgen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen erfolgreich beendet. Nach neunmonatigen intensiven Verhandlungen und in einem finalen Verhandlungsmarathon am gestrigen 13. Oktober konnten fast alle strittigen Punkte ausgeräumt werden. Somit sind die notwendigen Regelungen für die Rahmenvereinbarung konsentiert, so dass im Grundsatz die formellen und inhaltlichen Regelungen für die künftigen Einzelverhandlungen zwischen Pharmaunternehmern und dem GKV-Spitzenverband stehen.
Bereits bei der schwierigen Frage der personellen Besetzung der Schiedsstelle hatten die Pharmaverbände und der GKV-Spitzenverband gezeigt, dass sie zu einvernehmlichen Lösungen fähig sind. Diese Fähigkeit konnte nach schwierigen Verhandlungen erneut unter Beweis gestellt werden. Mit den gestern beendeten Verhandlungen haben beide Seiten in zahlreichen Treffen auf Fach- und Spitzenebene auch für fast alle anderen bislang strittigen Punkte gemeinsame Positionen gefunden. Beide Seiten haben Lösungen formuliert, die jetzt im Konsens vorliegen und in den jeweiligen Gremien kurzfristig beschlossen werden, da der erreichte Verhandlungsstand unter Gremienvorbehalt steht.
Kritische Punkte auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt
Einen Kompromiss haben beide Seiten zu der Frage gefunden, wie vergleichbare Arzneimittel auszuwählen sind und wie deren Jahrestherapiekosten bei der Vereinbarung des Erstattungsbetrages herangezogen werden. Geklärt werden konnte auch, dass die Verhandlungspartner erwartete Verordnungsmengen festlegen und vereinbaren, welche Konsequenzen sich bei möglichen Abweichungen ergeben, die damit nicht vorgegeben werden. Lediglich bei der Frage, ob und welche Kriterien zur Vergleichbarkeit der Preise in anderen europäischen Ländern als Vergleich für die Herstellerabgabepreise in der Rahmenvereinbarung konkretisiert werden sollen, gab es keine finale Einigung. Vielmehr beschlossen die Verhandlungspartner, zur Klärung gemeinsam die Schiedsstelle anzurufen.
Maßstab für die Beantwortung der noch offenen Frage werden für die Schiedsstelle die gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) sein. Schließlich sollen Erstattungsbeträge vereinbart werden, die für den festgestellten Zusatznutzen angemessen sind und einen Ausgleich zwischen den Interessen der Versichertengemeinschaft und denen der pharmazeutischen Unternehmer ermöglichen.
So unterschiedlich die Sichtweisen und Vorstellungen der Verhandlungspartner waren, so sehr waren die Verhandlungen von dem gemeinsamen Wunsch getragen, tragfähige und für beide Seiten gangbare Kompromisslösungen zu finden.
Auch wenn es mit der erzielten Einigung ein weitreichendes und erfolgreiches Zusammenwirken der Kassen- und Pharmaverbände gegeben hat, werden noch viele Detailfragen in der Praxis bei den Preisverhandlungen ab Januar 2012 zu klären sein. In diesem neuen Verfahren müssen Erfahrungen gewonnen und Verfahren präzisiert werden.
Die ersten Verhandlungen zu konkreten Erstattungsbeträgen bei einem festgestellten Zusatznutzen eines Arzneimittels mit neuen Wirkstoffen werden im Januar 2012 beginnen, wenn die ersten Nutzenbewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen sind. Gesetzlicher Rahmen dafür sind das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sowie die Vorgaben der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Arzneimittelnutzenbewertung.