PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 19.08.2014 Neue Vereinbarung mit Apothekern zur Preisberechnung von Rezepturen steht

GKV-Spitzenverband

Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenver¬band haben sich auf eine neue Vereinbarung über die Preisberechnung beim Zubereiten von parenteralen Lösungen – insbesondere Zytostatika-Lösungen – verständigt. Die neuen Preise bilden dank Informationen aus Abfragen bei Apotheken und pharmazeutischen Herstellern die tatsächlichen Marktpreise sehr viel besser ab als bisher. Unter parenteralen Lösungen versteht man vom Apotheker selbst zubereitete patientenindividuelle Infusionen oder Injektionen. In der Regel werden damit schwerstkranke Patienten versorgt.

Ab 1. September 2014 erhalten Apotheker u. a. für das Zubereiten von speziellen Zytostatika-Lösungen einen etwas höheren Arbeitspreis. Zusammen mit dem Wegfall eines Abschlags für sogenannte Solisten (=Arzneimittel ohne therapeutische Alternative) summiert sich der finanzielle Vorteil der Apotheker auf rd. zwölf Millionen Euro. Im Gegenzug stimmten die Apotheker zu, den Abschlag zugunsten der Krankenkassen für alle generischen Zytostatika von bisher 25 auf 30 Prozent zu erhöhen. Eine starke Bewegung gab es mit 21 Prozent auch beim Abschlag für die Wirkstoffe Paclitaxel und Docetaxel, die zur Behandlung von Krebs verwendet werden. Für die gesetzlichen Krankenkassen sind somit Einsparungen von mindestens 65 Mio. Euro (unter Einbezug der Umsatzsteuer) bei den Apothekenausgaben realistisch. 2013 hatten die gesetzlichen Krankenkassen hierfür über drei Mrd. Euro ausgegeben.

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