Die gesetzliche Krankenversicherung versichert und versorgt 73 Millionen Menschen. Bevor neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die GKV eingeführt werden, müssen deren tatsächlicher Nutzen und die Risiken für die Patientinnen und Patienten bekannt sein. Die entsprechende Prüfung ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses und für den Patientenschutz unverzichtbar. Im Rahmen des Gesetzes zur Errichtung des Deutschen Implantateregisters plant die Bundesregierung, die Qualitätsanforderungen für die Erprobung und Einführung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden abzusenken. Davon wären alle gesetzlich Versicherten, also 90 Prozent der Bevölkerung, betroffen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz hat der GKV-Spitzenverband seinen Blick auf diese Pläne vorgestellt.