Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben für Arzneimittel 2014 sind abgeschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) gehen von einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 6,6 Prozent beziehungsweise knapp zwei Milliarden Euro aus.
Die Bundesvertragspartner einigten sich zudem auf eine Anpassung der Arzneimittelausgaben rückwirkend für das laufende Jahr um 0,6 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Grund für die nachträgliche Anpassung des Faktors Preisentwicklung 2013 ist insbesondere die Erhöhung des Apothekenabschlags sowie die Einführung einer Notdienstpauschale für Apotheken. Sie beträgt 16 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. Demnach waren höhere Mittel für die Versorgung der Versicherten mit Medikamenten von etwa einer Milliarde Euro im Vergleich zu 2012 notwendig. Im Jahr 2012 lagen die Ausgaben für Arzneimittel nach Angaben der Gesetzlichen Krankenversicherung bei 28,1 Milliarden Euro.
Für 2014 erwarten KBV und GKV-Spitzenverband ebenfalls steigende Preise. Die prognostizierten Ausgaben sind neben der Notdienstpauschale hauptsächlich auf das auslaufende Preismoratorium und die Senkung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel von 16 auf 6 Prozent zurückzuführen. Allein bei den beiden letzten Punkten gehen die Vertragspartner von Mehrkosten in Höhe von über einer Milliarde Euro aus.
Von den Berechnungen ausgeklammert ist der regionale Anpassungsbedarf auf Landesebene wie zum Beispiel Zahl und Altersstruktur der Versicherten.
Die Empfehlungen zu Leitsubstanzen und Verordnungsquoten sind in der Rahmenvorgabe im Wesentlichen unverändert geblieben, jedoch auf aktuelle Evidenz hin angepasst worden.
„Der gemeinsamen Selbstverwaltung ist es gelungen, eine verantwortungsvolle Entscheidung für die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln zu treffen. Betonen möchte ich, dass vor allem steigende Preise bei Medikamenten für die Anpassung des Ausgabenvolumens verantwortlich sind. Die niedergelassenen Ärzte verschreiben orientiert am medizinischen Bedarf“, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann.
„Für das kommende Jahr wird die starke Ausgabendynamik durch das Auslaufen des Herstellerabschlages und des Preismoratoriums vorgegeben. Insgesamt haben wir uns mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter Einbeziehung der übrigen gesetzlichen Anpassungskriterien, wie zum Beispiel Zahl und Altersstruktur der Versicherten, auf einen Ausgabenrahmen mit Augenmaß verständigt“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvor-sitzender des GKV-Spitzenverbands.