Hospiz- und Palliativversorgung

Förderung ambulanter Hospizdienste

Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen sowie die Familie in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen. Die Krankenkassen fördern durch Bezuschussung der Personal- und Sachkosten der Hospizdienste die Infrastruktur, die die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen können.

Stationäre Hospizleistung

Ziel der stationären Hospizleistungen ist es, eine palliativ-pflegerische Behandlung und Pflege anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf SAPV. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Sie wird als Team-Leistung erbracht, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten.

Hospiz- und Palliativberatung

Versicherte haben nach § 39b Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung gegenüber der Krankenkasse. Des Weiteren haben die Krankenkassen nach § 39b Abs. 2 SGB V die Versicherten in allgemeiner Form über die Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu informieren.

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII können gemäß § 132g Abs. 1 SGB V eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Dies ist ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase.

Förderung der Netzwerkkoordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern die Koordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator. Die Förderung soll die regionalen Akteurinnen und Akteure, wie Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte, ambulante (Kinder-)Hospizdienste, SAPV-Teams oder auch allgemeine kommunale oder kirchliche Angebote (z. B. der Seelsorge oder Trauerberatung), darin unterstützen, sich untereinander besser abzustimmen und ihre Aktivitäten zu koordinieren.

Dokumente und Links