Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V

zwei Hände in Schutzkleidung halten ein Reagenzglas

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 (BGBl. I, 2754) hat in § 64e SGB V ein Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung sowohl bei seltenen als auch bei onkologischen Erkrankungen bestimmt.

Grundlage des Modellvorhabens ist die umfangreiche Genomsequenzierung im Rahmen eines strukturierten klinischen Behandlungsablaufs und die darauf aufbauende Datenzusammenführung von klinischen und genomischen Daten in einer Dateninfrastruktur, die eine Analyse der gewonnenen Daten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung erleichtert.

Das Modellvorhaben ist bundesweit einheitlich durchzuführen und muss mindestens fünf Jahre laufen. Dafür ist gemäß § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V ein einheitlicher Vertrag über die Durchführung des Modellvorhabens abzuschließen. Ursprünglich war dieser Vertrag bis zum 01.01.2023 zu schließen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 07.11.2022 (BGBl. I, 1990) hat die Frist für den Vertragsabschluss auf den 01.01.2024 verschoben.

Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen sind gesetzlich vorgegebene Beteiligungsverfahren durchzuführen und schließlich ist der Vertrag durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu genehmigen. Daran schließen sich die erforderlichen vertraglichen und technischen Umsetzungsprozesse an. Das Modellvorhaben kann daher frühestens zum 2. Quartal 2024 beginnen (vorläufiger Stand der Planungen).

Derzeit laufen die Verhandlungen über den Vertrag nach § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V mit den Leistungserbringern, die bis 31.01.2022 einen Antrag auf Teilnahme gestellt hatten und deren Teilnahmeberechtigung an dem Modellvorhaben der GKV-Spitzenverband festgestellt hat. Bis zum Abschluss der Verhandlungen kann der GKV-Spitzenverband keine Auskünfte über den Stand der Verhandlungen oder mögliche vertragliche Regelungen geben.

Die Teilnahme eines Leistungserbringers am Modellvorhaben setzt voraus, dass der Leistungserbringer

  • einen Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben gemäß § 64e Absatz 4 Satz 1 SGB V beim GKV-Spitzenverband stellt und
  • dem Vertrag gemäß § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V durch Erklärung gegenüber dem GKV-Spitzenverband beitritt

sowie der GKV-Spitzenverband dem Antrag auf Teilnahme stattgibt.

Eine Teilnahme kann für die Bereiche Seltene Erkrankungen und Onkologische Erkrankungen, aber auch nur für einen der beiden Bereiche beantragt werden.

Der Beitritt zum Vertrag ist nur möglich (vorläufiger Stand der Planungen)

  • zu Beginn des Modellvorhabens nach der Genehmigung des Vertrages durch das BMG (konkretes Datum noch offen) oder
  • während der Laufzeit des Modellvorhabens jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres (konkrete Stichtage noch offen).

Rückwirkende Beitritte sind nicht möglich.

Teilnahme zu Beginn des Modellvorhabens

Für eine Teilnahme zu Beginn des Modellvorhabens müssen

a. der Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben bis spätestens zum 30.11.2023 und

b. die Erklärung des Beitritts zum Vertrag gemäß § 64e Absatz 1 Satz 1 SGB V gegenüber dem GKV-Spitzenverband bis spätestens einen Monat nach Genehmigung des Vertrages durch das BMG

beim GKV-Spitzenverband eingegangen sein. Der GKV-Spitzenverband wird den Vertrag nach dessen Genehmigung mit weiteren Hinweisen zur Beitrittserklärung unverzüglich den Leistungserbringern übersenden, die einen Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben gestellt und keine Ablehnung erhalten haben.

a. Hinweise zum Antrag auf Teilnahme

Der Antrag muss spätestens bis zum 30.11.2023 beim GKV-Spitzenverband eingegangen sein.

Zur Antragstellung sind die jeweiligen Antragsformulare zu verwenden, die am Ende dieser Seite zum Download bereitstehen. Angaben zum Kalenderjahr 2023 sind mit Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung zu machen. Eine spätere Nachmeldung für das gesamte Kalenderjahr ist möglich. Anträge können elektronisch via Upload-Portal oder per Post übermittelt werden.

Für eine elektronische Übermittlung via Upload-Portal können die Antragsformulare entweder per digitalisierter Unterschrift unterzeichnet oder als Scan eines ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformulars übermittelt werden. Benutzen Sie für alle Antrags- und Nachweisdokumente als Dateiformat bitte ausschließlich PDF und konvertieren Sie andere Formate sowie gescannte Unterlagen entsprechend. Alle PDF-Dokumente sind gebündelt in einer einzigen ZIP-Datei zu übermitteln. Den Zugang zum Upload-Portal erhalten Sie auf formlose Anfrage per E-Mail an genomsq@gkv-spitzenverband.de.

Anträge können auch per Post unter Verwendung der untenstehenden Antragsformulare und Beifügung der geforderten Nachweise an den

GKV-Spitzenverband
Abteilung Krankenhäuser
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

gesendet werden.

Der Eingang eines Antrags wird zeitnah per E-Mail an die im Antragsformular genannte Kontaktperson bestätigt.

Über eingereichte Teilnahmeanträge entscheidet gemäß § 64e Absatz 4 Satz 2 SGB V der GKV-Spitzenverband. Die Kriterien für die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der gesetzlichen Teilnameberechtigung finden Sie am Ende dieser Seite.

b. Hinweise zur Erklärung des Beitritts

Die Beitrittserklärung muss spätestens einen Monat nach Genehmigung des Vertrages durch das BMG beim GKV-Spitzenverband eingegangen sein.

Der GKV-Spitzenverband wird den Vertrag nach dessen Genehmigung mit weiteren Hinweisen zur Beitrittserklärung unverzüglich den Leistungserbringern übersenden, die einen Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben gestellt und keine Ablehnung erhalten haben.

Teilnahme während der Laufzeit des Modellvorhabens

Eine Teilnahme am Modellvorhaben ist auch während der Laufzeit des Modellvorhabens jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres möglich. Über das Verfahren zur Teilnahme am Modellvorhaben ab diesen späteren Zeitpunkten sowie die konkreten Stichtage wird der GKV-Spitzenverband rechtzeitig auf dieser Seite informieren.

Leistungserbringer, deren Teilnahmeberechtigung der GKV-Spitzenverband auf Antrag festgestellt hat, werden nachfolgend namentlich veröffentlicht:

Stand 18.08.2022

Bereich Seltene Erkrankungen Bereich Onkologische Erkrankungen
Universitätsklinikum Aachen
Universitätsklinikum Aachen
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Universitätsklinikum Bonn
Universitätsklinikum Bonn
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Universitätsklinikum Düsseldorf
Universitätsklinikum Essen
Universitätsklinikum Freiburg
Universitätsklinikum Freiburg
Universitätsmedizin Göttingen
Universitätsmedizin Göttingen
Universitätsklinikum Heidelberg
Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
Universitätsklinikum Jena
Universitätsklinikum Heidelberg
Universitätsklinikum Köln
Universitätsklinikum Jena
Klinikum der Universität München (LMU Klinikum)
Universitätsklinikum Köln
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Klinikum der Universität München (LMU Klinikum)
Universitätsklinikum Regensburg
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Universitätsklinikum Tübingen
Universitätsklinikum Münster
Universitätsklinikum Ulm
Universitätsklinikum Tübingen
 
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
 
Universitätsklinikum Ulm
 
Universitätsklinikum Würzburg  

Dokumente und Links