Im Gespräch mit der Funkemediengruppe regte Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, eine neutrale Stelle an, die die Informationen über den zusätzlichen Nutzen neuer Medikamente schnell, transparent und rechtssicher an alle Akteure im System übermittelt. „Davon würden niedergelassene Ärzte, Krankenhausärzte und Apotheker enorm profitieren.“ Software-Insellösungen müssten auf jeden Fall vermieden werden. Zugleich forderte v. Stackelberg, dass die Pharmaindustrie keinen Einfluss auf die Praxissoftware haben darf. „Es darf keinen elektronischen Nachfolger des Pharmavertreters geben. Das muss der Gesetzgeber eindeutig klarstellen. Nur wenn die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind, können sie ihre Patienten gut versorgen.“ V. Stackelberg bezog seine Aussagen auf das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz.
Bis Mitte Dezember 2016 lagen 129 Erstattungsbeträge vor. Qualitativ ergibt sich dabei folgendes Bild: Von diesen neuen Arzneimitteln konnte lediglich ein Drittel einen belegten Zusatznutzen aufweisen, ein Drittel konnte dagegen keinen Zusatznutzen nachweisen, ein weiteres Drittel zeigt eine nach Patientengruppen gemischte Situation von belegtem und keinem belegten Zusatznutzen.