STATEMENT - BERLIN, 03.04.2013 Gleiches Recht für alle

GKV-Spitzenverband

„Klare gesetzliche Regelungen gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen schützen die ehrlichen niedergelassenen Ärzte und die anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen vor falschen Verdächtigungen. Und es ist die ganz überwiegende Mehrheit, die ehrlich ihre Arbeit macht. Aber leider gibt es auch solche, die die Hand aufhalten. Die bisherige Sonderstellung z. B. von niedergelassenen Ärzten, dass sie, im Gegensatz zu angestellten Ärzten, für korruptives Verhalten nicht belangt werden können, soll nun endlich beendet werden. Auch Pharmaunternehmen können dann belangt werden, wenn sie niedergelassenen Ärzten Geld zahlen oder Computer als Dankeschön dafür schenken, dass ein Arzt spezielle Medikamente verordnet hat. Das ist die naheliegende Konsequenz aus den vorhandenen Problemen und Strafbarkeitslücken, die der Bundesgesundheitsminister jetzt schließen will.

Sorge bereitet uns die in dem bekannt gewordenen Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium verwendete Formulierung, dass als „strafwürdiges korruptives Verhalten [nur] die besonders schweren Verstöße gegen das Zuwendungsverbot erfasst werden“ sollen. Wird hier eine Hintertür eingebaut? Ein bisschen korrupt gibt es ebenso wenig wie ein bisschen schwanger. Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber klare und unmissverständliche Grenzen vorgibt“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

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