Damit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am 6. Februar 2012 beschlossen. Ziel der Überarbeitung ist es, die Richtlinie zu konkretisieren und die Begutachtungsgrundlagen zu verbessern. Zudem soll mit der aktualisierten Richtlinie eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sichergestellt und die Transparenz über die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen erhöht werden. Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen erarbeitet. So wird der Begutachtungsablauf anschaulich abgebildet und weitere klärende Informationen gegeben.
In der Begutachtungs-Richtlinie werden zudem Faktoren, die häufig gesundheitliche Störungen bei Müttern und Vätern hervorrufen, wie z. B. ständiger Zeitdruck oder Partner-/ Eheprobleme, konkret beschrieben. Dadurch können die besonderen Belastungssituationen von Müttern und Vätern besser für eine Genehmigung berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen, dass bspw. der Grundsatz „ambulant vor stationär“ bei diesen Maßnahmen nicht gilt und dass Rentenversicherungsträger keine Mutter-/Vater-Kind-Leistungen erbringen.
Auch einzelne Gesundheitsstörungen, die typischerweise bei Müttern oder Vätern ein hohes Krankheitsrisiko bedingen, z. B. das Erschöpfungssyndrom, Unruhe- und Angstgefühle, Schlafstörungen und Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie, werden ausdrücklich zur Begutachtung herangezogen.
Die neuen Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes sind das im Konsens getroffene Ergebnis intensiver Beratungen mit dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes, dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und dem Müttergenesungswerk. Auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Forschungsverbundes Familiengesundheit konnten flankierend einbezogen werden. Damit sind die Beteiligten einem Auftrag des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesministeriums für Gesundheit nachgekommen.
Nach Auffassung aller Beteiligten haben die Gespräche zu einem guten Ergebnis geführt, mit dem eine bedarfsgerechtere Antragsbearbeitung und Versorgung von gesundheitlich beeinträchtigen Familien erreicht werden soll.