Anlässlich des heute bekannt gewordenen Referentenentwurfs des Krankenhaus-Strukturgesetzes erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Diese Reform ist in vielen Bereichen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der allerdings kleiner ausfällt als erhofft und für die Beitragszahler teuer wird.
Der geplante Einstieg in eine qualitätsorientierte Vergütung durch Zu- und Abschläge ist für die Patienten und Beitragszahler gut und wir begrüßen das ausdrücklich. Für das Krankenhaus der Zukunft muss sich besonders gute Qualität durch bessere Bezahlung ebenso lohnen, wie schlechte Qualität auch schlechter bezahlt werden muss.
Deutschland leidet unter den Überkapazitäten im Krankenhausbereich, deshalb ist der Aufbau eines Strukturfonds für deren Abbau ein wichtiger Schritt. Wenn überflüssige Klinikbetten abgebaut werden, stehen Pflegekräfte, Ärzte und Investitionsmittel für die Krankenhäuser zur Verfügung, die wirklich notwendig sind. Der Strukturfonds entspricht mit einem geplanten Volumen von 500 Millionen lediglich knapp einem Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der Krankenkassen für die Kliniken. Damit wird er die großen Strukturprobleme der deutschen Krankenhauslandschaft nicht über Nacht lösen können - aber er ist immerhin ein Einstieg.
Richtig zufrieden mit dem Entwurf für die Klinikreform können eigentlich nur die Bundesländer sein. Sie haben es geschafft, dass deren mangelhafte Finanzierung der Investitionen trotz gegenteiliger Rechtslage nun anscheinend legitimiert werden soll. Mit der Verpflichtung, lediglich das jährliche Investitionsvolumen im Durchschnitt der Jahre 2011 – 2014 zu halten, wird die Unterfinanzierung der Krankenhausinvestitionen in Deutschland faktisch festgeschrieben.
Die Finanzierung des Strukturfonds soll ohne eine Beteiligung der privaten Krankenversicherung erfolgen. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung die Lasten des Strukturwandels alleine finanzieren und die private Krankenversicherung als Trittbrettfahrer dessen Nutznießer ist.
In den nächsten Tagen und Wochen werden wir den Gesetzentwurf genau prüfen und ausführlich bewerten. Insbesondere Fragen der Berücksichtigung von Mehrleistungen auf der Landes- und Krankenhausebene und die Weiterentwicklung der Regeln für die Landesbasisfallwerte werden dabei eine Rolle spielen.
In zahlreichen Detailveränderungen werden Dinge zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geplant, die am Ende über steigende Zusatzbeiträge finanziert werden müssen.“