PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 17.12.2012 Gerechtere Vergütung für psychiatrische Einrichtungen

GKV-Spitzenverband

In Deutschland gibt es rund 240 Fachkrankenhäuser für psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen. Für diese Einrichtungen sowie für die entsprechenden Abteilungen in rund 350 Allgemeinkrankenhäusern und Universitäten wird ein neues Vergütungssystem eingeführt: Das pauschalisierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, kurz PEPP.

Heute werden die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nach Pflegesätzen bezahlt, die unabhängig von der Erkrankung des Patienten stets gleich sind. Es ist egal, ob ein Patient nur leicht oder schwer erkrankt ist - für beide Fälle gibt es gleich viel Geld. Das ist nicht leistungsgerecht. Das Problem: Kliniken erhalten so einen Anreiz sich eher um leicht Erkrankte als um schwer Erkrankte zu kümmern. Mit dem neuen Vergütungssystem wird dies geändert. Aus tagesgleichen Pflegesätzen für Kliniken werden leistungsgerechte Tagessätze für Krankheitsgruppen. Durch PEPP wird sich die Vergütung mehr am individuellen medizinischen Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten orientieren.

Schrittweise Einführung – kein finanzielles Risiko

Die Umstellung einer Vergütungssystematik birgt immer die Gefahr, dass durch fehlerhafte Berechnungen für einzelne Leistungen oder Leistungsbereiche zu wenig oder zu viel Geld bezahlt wird. Damit das nicht passiert, wird die neue Vergütung schrittweise eingeführt. In den ersten vier Jahren (2013-2016) werden die Krankenhausbudgets praktisch nach der alten Systematik finanziert. Parallel dazu wird die Vergütung nach der neuen Systematik abgerechnet. Somit sind vier Jahre Zeit, um Fehler zu erkennen und zu beheben. Wer sagt, dass durch die Umstellung auf die neue Vergütung eine schlechtere Versorgung droht oder Krankenhäuser wichtige Leistungen nicht mehr bezahlt bekommen, der führt die Öffentlichkeit in die Irre. In den Jahren 2017-2021 wird die Finanzierung der Kliniken von der alten auf die neue Vergütung schrittweise umgestellt. So können sich alle Kliniken auf die neue Vergütungssystematik einstellen. Erst im Jahr 2022, also nach zehn Jahren, ist die Einführung der neuen Vergütungssystematik für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen abgeschlossen. Bedenkt man darüber hinaus, dass der Gesetzesauftrag aus dem Jahr 2009 stammt, so wird die gesamte Umstellung der Vergütung von dem ersten gesetzlichen Auftrag durch den Deutschen Bundestag bis zur vollständigen Umsetzung dreizehn Jahre gedauert haben. Das sollte für alle Akteure genug Zeit sein, um mit dem neuen System vernünftig und im Interesse der Patientinnen und Patienten umzugehen.

Jede Leistung zählt

In der neuen Vergütungssystematik werden für jeden Tag, den eine Person in einer psychiatrischen Einrichtung ist, an diese Einrichtung bestimmte und von der Art der Erkrankung abhängige Tagessätze bezahlt. Anders als früher bekommt sie nicht gleich viel Geld, unabhängig davon, wie krank ein Mensch ist. In der neuen Systematik wird vom Patienten her geschaut: Je höher der Behandlungsbedarf einer Patientengruppe ist, desto mehr Geld bekommt die Klinik für diese Patienten. Das Geld wird für eine medizinische Leistung bezahlt und nicht dafür, dass jemand sich überhaupt in einer medizinischen Einrichtung aufhält.

PEPP ist lernfähig

Die PEPP-Systematik wurde vom Institut für Entgelte im Krankenhaus (InEK) konzipiert und wird jährlich weiterentwickelt. Dies Institut, in Trägerschaft von Deutscher Krankenhausgesellschaft, dem Verband der privaten Krankenversicherung und dem GKV-Spitzenverband (www.g-drg.de), hat bereits die breit akzeptierten DRG-Fallpauschalen berechnet. Von den Psychiatrieverbänden wurde das neue System zunächst mit Skepsis aufgenommen, so dass es bislang nicht zu einer Einigung zwischen Kassen und Krankenhausseite kam und eine ministerielle Ersatzvornahme notwendig wurde. Das neue Vergütungssystem ist als lernendes System konzipiert. Basis der Weiterentwicklung sind fall- bzw. tagesbezogene Kalkulationsdaten der psychiatrischen Krankenhäuser.

Umsteigen oder abwarten?

Nach der Inkraftsetzung des PEPP-Systems durch das BMG können die Krankenhäuser in den nächsten beiden Jahren freiwillig auf das neue System umsteigen. Erst danach ist die Anwendung verbindlich. „Nur wer umsteigt, wird auch Teil des lernenden Systems,“ sagt Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes.

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