„Mit der Senkung des allgemeinen Beitragssatzes durch den Gesetzgeber fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung 11 Mrd. Euro. Diese Lücke muss gegenfinanziert werden. Es wird daher vermutlich keine Kasse geben, die auf einen Zusatzbeitrag verzichten kann. Wie hoch die Zusatzbeitragssätze sein werden, hängt von der Finanzsituation der einzelnen Kassen und der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ab. Wir rechnen nicht damit, dass es im Durchschnitt gravierende Veränderungen gegenüber der heutigen Situation geben wird. Verlässlich lässt sich das aber erst am Jahresende feststellen, wenn die einzelnen Kassen ihre Haushaltsplanung abgeschlossen haben“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Hintergrund
Ab Januar 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent durch den Willen des Gesetzgebers auf 14,6 Prozent. Die entstandene Finanzierungslücke von 11 Mrd. Euro bzw. 0,9 Prozent sollen die Kassen über individuelle Zusatzbeiträge schließen. Wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag bei den einzelnen Kassen sein wird, legen diese im Herbst 2014 bei ihren Haushaltsplanungen fest und informieren dann rechtzeitig ihre MiItglieder.
Der Beitrag der Arbeitgeber wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Arbeitnehmer müssen ebenfalls 7,3 Prozent finanzieren und zugleich auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.