Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild trägt dazu bei, missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Sie ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen. Die Versorgung der Patienten soll so qualitativ verbessert, effizienter und wirtschaftlicher gestaltet werden.
Auf der Vorderseite der eGK befindet sich ein Lichtbild. Versicherte können so leichter identifiziert und Missbrauchsfälle besser vermieden werden. Lediglich Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, denen eine Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich war, haben eine Karte ohne Lichtbild erhalten. Zu weiteren äußeren Erkennungsmerkmalen zählen das Leonardo-Logo, die Betitelung „Gesundheitskarte“ und ein Block in nationalen Farben. Im Personalisierungsfeld sind Name des Versicherten und die lebenslange Versichertennummer abgebildet.
Auf der Rückseite der Karte ist die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Damit erhält der Versicherte medizinische Leistungen in 27 Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Im Innern der Karte befindet sich ein Mikroprozessor-Chip. Mithilfe dieses „Minicomputers“ können komplexe Rechenoperationen auf der Karte durchgeführt werden um z. B. Verschlüsselung, Authentifizierung und digitale Signatur zu ermöglichen. Dadurch können zukünftig medizinische Daten auf der eGK signiert und sicher gespeichert werden. Dieses hohe Sicherheitslevel ist Voraussetzung für die Nutzung der sogenannten Telematikinfrastruktur.
Als erste Anwendung wird derzeit das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) eingeführt. Dabei wird online die Aktualität der sogenannten Versichertenstammdaten wie beispielsweise Adressdaten auf der Karte überprüft und bei Bedarf automatisch aktualisiert, ohne dass diese ausgetauscht werden muss. Als weitere Anwendungen werden z. B. der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Patientenakte vorbereitet.
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eGK - Glossar
In einer für einen späteren Zeitpunkt geplanten Ausbaustufe der elektronischen Gesundheitskarte können auf freiwilliger Basis alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt bzw. der Apotheker erhalten so einen Überblick über die Arzneimittel, die der Patient einnimmt. Das Risiko, dass Medikamente verschrieben oder verkauft werden, die Wechselwirkungen zu anderen eingenommenen Arzneimitteln haben, wird so verringert.
Die elektronische Gesundheitskarte ist technisch so ausgestattet, dass sie in Zukunft den elektronischen Arztbrief unterstützen kann. Ziel ist es, den mitbehandelnden Arzt zeitnäher als bisher über das Krankheitsgeschehen eines Versicherten zu informieren. Ein Beispiel ist der Krankenhausentlassungsbrief.
Der Schutz vor Missbrauch bei der Verarbeitung und Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten hat bei der elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität. Der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten wird durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt. Mit Hilfe des Mikroprozessorchips können die Informationen verschlüsselt übertragen werden; sie können nur gelesen werden, wenn der Arzt seinen Heilberufsausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte in ein Kartenterminal stecken. Den Zugriff auf medizinische Daten muss der Patient zusätzlich durch Eingabe einer PIN freigeben. Beim Zugriff auf die Notfalldaten ist keine PIN erforderlich.
Als eine weitere Anwendung wird die einrichtungsübergreifende Behandlungsdokumentation zu einem Patienten eingeführt werden, die in Fachkreisen auch als elektronische Fallakte bezeichnet wird. Dabei sind mehrere Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte gemeinsam fallbezogen in die Behandlung des Patienten eingebunden. So können sich die behandelnden Ärzte stets einen aktuellen Überblick über den bisherigen konkreten Behandlungsverlauf (z.B. Arztbriefe, OP-Berichte, Verordnungen, Therapiepläne, Bilddaten) verschaffen. Das Ziel ist es, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor deutlich zu verbessern.
Die elektronische Gesundheitskarte wird die heutige Krankenversichertenkarte ersetzen. Ab Oktober 2011 geben die Krankenkassen schrittweise die eGK mit Lichtbild an ihre Versicherten aus. Auf einem Mikroprozessorchip sind zunächst die Versichertenstammdaten gespeichert. Die Gesundheitskarte ist technisch darauf ausgerichtet, weitere Anwendungen aufzunehmen, sobald sich diese in Tests als nutzerfreundlich und sicher erwiesen haben. Geplant ist zunächst ein Online-Abgleich der Versichertenstammdaten. Ferner sollen medizinische Anwendungen, wie z.B. die Speicherung von Notfalldaten umgesetzt werden, die für den Versicherten freiwillig sind.
Die ePA soll im Zuge künftiger Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt werden. Der Patient kann entscheiden, ob er diese Möglichkeit nutzen möchte. In der ePA könnten auf Wunsch des Patienten seine Krankengeschichte, Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder gespeichert werden.
Eine elektronische Signatur ist das digitale Gegenstück einer handschriftlichen Unterschrift. Einsatzgebiet der elektronischen Signatur ist z.B. die Kommunikation zwischen den Ärzten (Arztbrief) und die Unterzeichnung der medizinischen Dokumente durch den Arzt. Eine elektronische Signatur stellt eindeutig den Unterzeichner fest und garantiert, dass das signierte Dokument nicht verändert wurde. Zunächst wird nur der Heilberufsausweis der Ärzte/Ärztinnen (HBA) mit dieser Funktionalität ausgestattet sein.
Auf die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card) gedruckt werden. Die EHIC berechtigt zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im europäischen Ausland. Die EHIC ist in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.
gematik steht für „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Infrastruktur als Basis für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen. Gesellschafter der gematik sind die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Der Heilberufsausweis ist eine Chipkarte mit elektronischer Signaturmöglichkeit, mit dem sich Angehörige der Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen. Er ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der elektronischen Gesundheitskarte. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf medizinische Daten über die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem Heilberufsausweis zu authentifizieren. Ohne diese Legitimation ist es nicht möglich, medizinische Daten zu lesen oder zu speichern.
Um Zugang zu den gespeicherten Daten zu bekommen, muss die elektronische Gesundheitskarte in ein geeignetes Lesegerät (Kartenterminal) eingeführt werden. Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser benötigen dazu neue Terminals. Diese können auch die alte Krankenversichertenkarte lesen. Die Krankenkassen zahlen Pauschalen für die Anschaffung der neuen Geräte und deren Installation.
Das technische Verbindungsglied zwischen dem so genannten „Primärsystem des Leistungserbringers“ (z.B. die Software eines Arztes oder Krankenhauses) und der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens wird als Konnektor bezeichnet. Er steuert den Datenaustausch zwischen Primärsystemen, Karten und Diensten und ist der Sicherheitsanker beim Leistungserbringer. Mit Hilfe des Konnektors werden im Online-Betrieb zum Beispiel die Zugriffe auf die elektronische Gesundheitskarte koordiniert und auch die Arztpraxis im Rahmen der Online-Anbindung gesichert.
Notfalldaten können zu einem späteren Zeitpunkt auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Der Datensatz enthält zum Beispiel Informationen über Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronische Erkrankungen. Im Notfall kann die behandelnde Person mit ihrem Heilberufsausweis auf die Daten zugreifen.
PIN steht für „Persönliche Identifikationsnummer“. Entscheidet sich der Versicherte, medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern, muss er seine PIN eingeben, um dem Arzt den Zugriff auf die Informationen zu erlauben. Das funktioniert so ähnlich wie bei einer Bankkarte. Eine Ausnahme werden hier die Notfalldaten sein, die auch ohne Mitwirken des Patienten in Notfallsituationen von Ärzten abrufbar sein müssen. Die Ausgabe der PIN regeln die Krankenkassen.
Die elektronische Gesundheitskarte verfügt im Gegensatz zur Krankenversichertenkarte über einen Mikroprozessorchip. Wie ein Minicomputer kann er Daten und Informationen verarbeiten. Er ermöglicht, dass zukünftig sensible Gesundheitsinformationen verschlüsselt und gegen unberechtigten Zugriff geschützt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird in Deutschland durch eigenständige Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit umgesetzt. Nach den Grundsätzen demokratischer Selbstverwaltung erfüllen die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ihre Aufgabe der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Selbstverwaltung hat den gesetzlichen Auftrag, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Sie hat hierzu eine Gesellschaft gegründet, die gematik.
Das Wort Telematik setzt sich aus „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen. Alle elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die medizinische Daten speichern und übermitteln, gehören zur Telematik im Gesundheitswesen. Auch die elektronische Gesundheitskarte ist Teil der Telematikinfrastruktur, die wie ein Netz zu verstehen ist, in dem Daten bewegt werden und in dem alle dafür notwendigen Dienste und Komponenten verfügbar sind. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen wird die Grundlage für einen sicheren Austausch wichtiger medizinischer Daten geschaffen. Hierbei haben die Sicherheit der Daten und die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten höchste Priorität.
Die elektronische Gesundheitskarte enthält von Beginn an sogenannte „administrative Daten“, wie sie bereits auf der bisherigen Krankenversichertenkarte gespeichert sind. Dies sind Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Darüber hinaus finden sich Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und der Zuzahlungsstatus. Vorgesehen ist die Möglichkeit, künftig die Verwaltungsdaten der Versicherten online abzugleichen und ggf. zu aktualisieren.
Der Zugriff auf die medizinischen Gesundheitsdaten wird über das Zwei-Schlüssel-Prinzip geregelt. Ein Zugriff kann nur erfolgen, wenn ein elektronischer Heilberufsausweis des Arztes (1. Schlüssel) sowie die persönliche Gesundheitskarte des Versicherten (2. Schlüssel) in das Kartenlesegerät geschoben werden und der Patient seine PIN eingibt. Für den Zugriff auf die Notfalldaten muss keine PIN eingegeben werden.