Psychotherapeutinnen und –therapeuten bekommen mehr Geld: Das am 29. März 2023 beschlossene Vergütungsplus von insgesamt 80 Millionen Euro setzt sich zusammen aus 55 Millionen Euro für 2023 und 25 Millionen Euro, die rückwirkend für das zweite Halbjahr 2022 gezahlt werden. Pro Therapeutin oder Therapeut bedeutet dies ein Plus von circa 1.700 Euro pro Jahr. Der Beschluss umfasst auch eine weitere Stärkung der Gruppentherapie, die in der Berechnung der durchschnittlichen Vergütung nun mit einem höheren Anteil berücksichtigt wird. Derzeit haben knapp 30 Prozent aller Psychotherapeutinnen und –therapeuten die Zusatzausbildung, die zur Gruppentherapie berechtigt.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Die ambulante Psychotherapie ist ein elementarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ich begrüße es daher, dass im erweiterten Bewertungsausschuss eine Anpassung der Vergütung mit Augenmaß erreicht werden konnte. Auch der stärkere Fokus auf die Gruppentherapie in der Vergütung ist ein wichtiger Schritt. Ich hoffe, dass nun auch die Therapeutinnen und Therapeuten diese Therapieform noch häufiger berücksichtigen.“
Künftig jährliche Prüfung der Vergütung Die Entscheidung wurde einstimmig im Erweiterten Bewertungsausschuss getroffen und gilt rückwirkend ab 1. Juli 2022. Der Bewertungsausschuss hatte die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen bislang alle vier Jahre nach Veröffentlichung entsprechender Daten des Statistischen Bundesamtes geprüft. Künftig wird dies jährlich erfolgen. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zusammen. Kann man sich nicht einigen, wird der um drei Unparteiische ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen.
Psychotherapeutinnen und –therapeuten: zweitgrößte Versorgungsgruppe Die Psychotherapie ist einer der Bereiche ambulanter Versorgung, die in den vergangenen Jahren am stärksten gewachsen sind. Heute sind Psychotherapeutinnen und –therapeuten die zweitgrößte Gruppe in der medizinischen Versorgung nach den Hausärztinnen und –ärzten. Dementsprechend haben sich auch die Kosten entwickelt: Von 2005 bis 2021 sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Einzeltherapie-Leistungen um 178 Prozent auf gut 2 Milliarden Euro gestiegen.
Zugang zur Versorgung muss leichter werden Dennoch fehlt es den Versicherten bei der Suche nach einem Therapieplatz an Orientierung, wie die GKV-Versichertenbefragung 2022 ergeben hat. So gibt ein Drittel der Befragten, die trotz psychischer Leiden keine Behandlung bekommen haben, als Grund an, dass sie Therapeutinnen und Therapeuten telefonisch nicht erreicht haben oder nicht zurückgerufen wurden. Um den Zugang zur Versorgung zu erleichtern, fordert der GKV-Spitzenverband mehr Transparenz über freie Therapieplätze. Da regelmäßig Therapien enden, ergeben sich auch laufend freie Plätze. Therapeutinnen und Therapeuten sollten einen substanziellen Anteil ihrer freien Kapazitäten an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen melden müssen. Dies würde die Vermittlungsarbeit der Terminservicestellen unterstützen und verhindern, dass der überwiegende Teil der psychisch Erkrankten sich allein um einen Therapieplatz bemühen und reihenweise Praxen abtelefonieren muss. Laut der Befragung des GKV-Spitzenverbands werden derzeit 15 Prozent der Psychotherapieplätze über die Terminservicestellen vermittelt. Rund die Hälfte aller gesetzlich Versicherten, die eine Therapie beginnen, suchen selbst.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.