Mit dem Start der „ePA für alle“ ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens gemacht. Seit Mitte Januar dieses Jahres haben die Krankenkassen für ihre Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, in der Gesundheitsinformationen gespeichert werden können. Inzwischen sind rund 70,5 Mio. ePA eingerichtet. Pilotiert wird die ePA zunächst in einzelnen Modellregionen (Franken, Hamburg, in Teilen von NRW). Wenn hier positive Erfahrungen gesammelt wurden, kommt sie bundesweit zum Einsatz.
„Jetzt sind praktisch alle gesetzlich Versicherten mit ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte ausgestattet. Es sei denn, jemand hat dem widersprochen, denn dann wird keine ePA eingerichtet. Die ‚ePA für alle‘ ist ein komplexes IT-Projekt, das jetzt ausreichend getestet werden muss – es braucht eine Aufwärmphase und das Training in den Modellregionen, bevor es den bundesweiten Startschuss geben kann. Und dieses schrittweise Vorgehen ist gut so – denn wie bei allen großen IT-Projekten wird es am Anfang sicher noch ab und zu ruckeln. Auch bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept hat nicht alles gleich von Beginn an völlig reibungslos geklappt. Inzwischen erleichtern beide Anwendungen den Versicherten, aber auch den Arbeitgebenden, der Ärzteschaft und den Apotheken den Alltag“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV Spitzenverbandes.
Der Informationsgehalt der elektronischen Patientenakte wird mit der Zeit auf- und ausgebaut werden. Schon mit Beginn der Aktenanlage kann die ePA in Anspruch genommene Leistungen dokumentieren und verordnete und abgegebene E-Rezepte automatisch in einer elektronischen Medikationsliste speichern. Nach und nach werden weitere Anwendungen hinzukommen, etwa der digital gestützte Medikationsplan, der die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung unterstützen wird.
Schrittweise immer mehr NutzenSchritt für Schritt wird die ePA so immer größeren Mehrwert entfalten, indem sie medizinische Daten einfacher und schneller verfügbar macht und auf diese Weise die medizinische Behandlung in Zukunft deutlich verbessern kann. Zeit, die ansonsten für die Informationsbeschaffung benötigt wird, kann stattdessen für die Behandlung genutzt werden. Zudem können Doppeluntersuchungen vermieden werden – das entlastet Patientinnen und Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzte.
Dabei behalten die Versicherten stets die Hoheit über die eigenen Daten, denn über die ePA-Apps der Kassen können sie ihre Akte selbstständig verwalten, Dokumente löschen oder verbergen, Zugriffsberechtigungen erteilen oder entziehen und Vertretungen benennen. Versicherten, die keine ePA-App nutzen können oder wollen, steht der Weg über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse offen oder aber sie bestimmen im Zusammenhang mit der ePA eine Person ihres Vertrauens als Vertretung.
Datenschutz und Datensicherheit haben oberste PrioritätAlle ePA-Betreiber müssen mit der von ihnen entwickelten ePA das Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen. Der Nachweis der Sicherheit erfolgt dabei nach Vorgaben, die unter Beteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt wurden. Die Datenverarbeitung in der ePA erfolgt also in einer auf hohem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung. Weder der Betreiber noch die Krankenkasse haben Zugriff auf die Daten. Neben der ePA selbst müssen auch alle ePA-Apps das Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen, auch sie sind also nach höchsten Standards sicherheitsgeprüft.
„Die ‚ePA für alle‘ ist ein Riesenschritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und eine große Chance, die Versorgung der Menschen nachhaltig zu verbessern. In den bundesweiten Betrieb geht aber nur, was sicher ist – auch, wenn sich das Projekt dadurch eventuell etwas hinzieht. Im Sinne aller Beteiligten, vor allem aber unserer 75 Millionen Versicherten, geht hier ganz klar Sicherheit vor Schnelligkeit “, betont Doris Pfeiffer.
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