Als Grundlage für die Kalkulation der mittlerweile neunten Version des PEPP-Kataloges dienen Daten von 124 Einrichtungen. Im Entwurf des Entgeltkataloges sind insgesamt 86 PEPPs enthalten (57 vollstationäre, 20 teilstationäre und 2 stationsäquivalente PEPPs sowie 6 Fehler-PEPPs). Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird die Behandlung von Schizophrenie zukünftig nach Schweregrad in zwei PEPPs differenziert. Außerdem werden weitere aufwandserhöhende somatische Begleiterkrankungen berücksichtigt.
Die Anzahl der Zusatzentgelte hat sich von 120 auf 128 erhöht. Nach der Elektrokonvulsionstherapie (EKT) im Vorjahr wurden nunmehr auch für die repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS) erstmals spezifische Zusatzsatzentgelte für die Grundleistung sowie die Therapiesitzung kalkuliert.
Für die stationsäquivalente Behandlung sind weiterhin zwei unbewertete PEPPs vorgesehen, da auch im zweiten Jahr dieser neuen Leistungen keine ausreichende Fallzahl für eine Kalkulation vorlag (bisher nur 0,1 Prozent aller Fälle). Der wechselnde Behandlungsaufwand im Verlauf einer Behandlung wird unverändert durch vier ergänzende Tagesentgelte abgebildet.