Datenübermittlung zum Corona-Ausgleich 2020

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Krankenhäuser: Antrag auf Datenübermittlung zum Corona-Ausgleich 2020

Sie beabsichtigen, als Krankenhaus für das Jahr 2020 einen Corona-Ausgleich mit den Krankenkassen zu vereinbaren? Mit diesem Formular können Sie die Übermittlung der Höhe der Ausgleichszahlungen nach § 21 Absatz 1 und 1a KHG für das Jahr 2020 beantragen.

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