Investitionsbewertungsrelationen

Die Entwicklung der Investionsbewertungsrelationen

Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel an Krankenhäuser soll über leistungsorientierte Investitionspauschalen erfolgen. Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) im Jahr 2009 die Entwicklung einer entsprechenden Systematik beschlossen und gesetzlich im § 10 KHG fixiert.

Die Erlöse aus leistungsorientierten Investitionspauschalen können sich als Produkt aus leistungsorientierter Investitionsbewertungsrelation und landesspezifischem Investitionsbasisfallwert ergeben. Dies geschieht in Analogie zu der Vergütung von DRG-Leistungen. Der Grad der leistungsorientierten Pauschalförderung durch die Bundesländer ist allerdings frei wählbar, so dass es auch beim bisherigen Fördermodell in den Bundesländern bleiben kann. Nur einige Bundesländer wenden den Katalog der Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich an.

Die Grundstrukturen für Investitionsbewertungsrelationen wurden im Februar 2010 durch die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband und GKV-Spitzenverband) vereinbart. Auf dieser Basis wurde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene gemäß § 10 Absatz 2 KHG beauftragt, bundeseinheitliche Investitionsbewertungsrelationen zu entwickeln und zu kalkulieren. Das InEK hat im Jahr 2011 zunächst einen Prä-Test durchgeführt, der Aufschluss über die Anwendbarkeit des erarbeiteten Kalkulationsmodells sowie des Kalkulationshandbuches gegeben hat. Nach erfolgreicher Durchführung des Prä-Tests und der im Jahr 2012 erfolgten Probekalkulation konnte im Jahr 2013 die erste Kalkulation durchgeführt werden.

Für das Jahr 2024 wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vorgelegt. Der Katalog weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Zudem wurde ein Katalog für Investitionsbewertungsrelationen im Psych-Bereich kalkuliert.

Für das Jahr 2023 liegt bereits zum zehnten Mal ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vor. Der Katalog weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Es konnte im Jahr 2023 zum fünften Mal auch der Psych-Bereich kalkuliert werden.

Für das Jahr 2022 liegt bereits zum neunten Mal ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vor. Der Katalog weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Es konnte im Jahr 2022 zum vierten Mal auch der Psych-Bereich kalkuliert werden.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. 2021 sind die Kalkulationen von 84 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Der Katalog für 2021 weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Es konnte im Jahr 2021 auch der Psychiatrie-Bereich kalkuliert werden.

Für das Jahr 2020 liegt nun bereits zum siebten Mal ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vor. Der Katalog für 2020 weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Es konnte im Jahr 2020 zum zweiten Mal auch der Psychiatrie-Bereich kalkuliert werden.

Für das Jahr 2019 liegt nun bereits zum sechsten Mal ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vor. Der Katalog für 2019 weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Durch die im Rahmen der Erhöhung der Repräsentativität der Stichprobe zusätzlich verpflichteten Teilnehmer hat sich die Teilnehmeranzahl in diesem Jahr deutlich erhöht. Es konnte dadurch im Jahr 2019 erstmals auch der Psych-Bereich kalkuliert werden.

Im fünften Jahr in Folge haben sich GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt.

46 Krankenhäuser haben an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erfolgreich Kalkulationsdaten geliefert. Datenbasis ist das Jahr 2016 mit dem Zeitraum an Investitionen von 2010 bis 2016.

Für den Bereich der DRGs konnte anhand der eingegangenen Daten eine solide Kalkulation erfolgen. Der Katalog für 2018 weist nun jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen.

Im PEPP-Entgeltbereich liegen weiterhin zu wenige Kostenwerte vor. Aus diesem Grund ist eine Berechnung von Investitionsbewertungsrelationen erneut nicht möglich. Der Auftrag des InEK, die Kosten der Universitätskliniken gesondert zu betrachten, führt für 2018 vorerst ebenfalls zu keinem Ergebnis.

Im vierten Jahr in Folge haben sich GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei 6 Mrd. Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt.

Für den Bereich der DRGs konnte anhand der eingegangen Daten eine solide Kalkulation durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erfolgen. Der Katalog für 2017 weist nun jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen.

Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielgenauere und bessere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument genutzt wird, hängt von der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes ab. Bisher wenden nur die Länder Berlin und Hessen die Investitionsbewertungen an.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die bisher freiwillige Beteiligung der Krankenhäuser an der DRG-Kalkulation durch eine verpflichtende Teilnahme einzelner Krankenhäuser ergänzt werden soll. Ziel dieser Weiterentwicklung ist die Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe. Insbesondere private Krankenhausträger und bestimmte Hauptleistungserbringer sind zurzeit in der Kalkulationsstichprobe unterrepräsentiert. Ausgehend von der Annahme, dass private Krankenhausträger und Hauptleistungserbringer niedrigere Durchschnittskosten aufweisen, entstehen hierdurch Verzerrungen in den Relativgewichten und ungerechtfertigte Übervergütungen.

Vor diesem Hintergrund haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG am 02.09.2016 eine Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für den DRG-Bereich geschlossen. Grundlage dieser Vereinbarung ist ein vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstelltes Konzept, welches Anlage der genannten Vereinbarung ist. Damit kommt es zu einer Ergänzung der Stichprobe um Krankenhäuser mit unterrepräsentierten Leistungen für eine stabilere Kalkulation.

Der Bereich „Investitionsbewertungsrelationen“ wie auch der „Psych-Entgeltbereich“ wurden bislang ausgeklammert, auch wenn der gesetzliche Auftrag diese mit einbezieht. Die DKG und der GKV-Spitzenverband haben das InEK beauftragt, ein Konzept für diese beiden bislang noch nicht einbezogenen zu erarbeiten, und sich dafür ausgesprochen, das Ziehungskonzept des InEK in allen drei Bereichen 2017 umzusetzen.

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