Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde das neue Modellprogramm gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der Personalbemessung in der vollstationären Pflege und Weiterentwicklung der ambulanten Pflege beim GKV-Spitzenverband eingerichtet.
Modellprogramm Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege
Ein wesentlicher Inhalt des laufenden Modellprogramms ist die wissenschaftliche Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des von der Universität Bremen vorgelegten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Modellprogramms ist zudem die Entwicklung und Erprobung eines Konzepts zum qualifikationsorientierten Personaleinsatz in der stationären Langzeitpflege.
Die Umsetzung des Modellprogramms zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der Personalbemessung in der vollstationären Pflege ist 2022 gestartet. Inzwischen wurden die zehn an der Erprobung des Personalbemessungsverfahrens teilnehmenden Pflegeinrichtungen ausgewählt. Erste Datenerhebungen wurden bereits durchgeführt und seit August 2023die Überführung des Konzepts zum qualifikationsorientierten Personaleinsatz in die Praxis statt.