PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 21.10.2010 Verbraucherschutz geht vor

GKV-Spitzenverband

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verschiedene Beschlüsse zur Methodenbewertung getroffen. Dabei kam es zur Übernahme von bisher nur in Krankenhäusern möglichen Methoden in die ambulante Versorgung, aber auch zum Ausschluss bestimmter Verfahren aus dem GKV-Leistungskatalog aufgrund von fehlenden Nutzennachweisen sowie zum Aussetzen von Entscheidungen, bis relevante Studien zum Nutzen vorliegen. „Nur wenn Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ihren Nutzen und ihre Unbedenklichkeit in Studien nachgewiesen haben, gehören sie in die Versorgung. Die Sicherheit von Patienten darf nicht unnötig gefährdet werden“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, einer von vier G-BA-Trägern.

Positronenemissionstomographie (PET) bei bösartigen Tumoren des lymphatischen Systems (malignen Lymphomen)

Bei der Behandlung bösartiger Tumoren, z. B. der Lymphknoten oder anderer Teile des lymphatischen Systems, sollen PET-Bilder (auch in der Kombination mit Computertomographie-Aufnahmen) helfen, über Fortsetzung, Veränderung oder den Abschluss von Therapien zu entscheiden. Werden hier falsche Entscheidungen getroffen, können die guten Heilerfolge, die bei malignen Lym-phomen heute oft bereits erzielt werden, in Gefahr geraten. Schlimmstenfalls können falsche Entscheidungen sogar lebensbedrohlich sein. Die gesundheitlichen Ergebnisse für den Patienten sind letztlich das entscheidende Kriterium, an dem sich auch der Wert von PET-Untersuchungen messen lassen muss.

Daher begrüßt der GKV-Spitzenverband, dass nach eingehender Prüfung durch den G-BA die PET auf solche Anwendungsbereiche konzentriert wird, in denen der Nutzen der Untersuchung für den Patienten belegt ist oder zumindest in absehbarer Zeit Studienergebnisse zu erwarten sind, die dann eine adäquate Bewertung ermöglichen. Mit den gefassten, differenzierten Beschlüssen je nach Anwendungsfeld stellt der G-BA den Patientennutzen und die Patientensicherheit konsequent in den Mittelpunkt.

Innovationszentren garantieren Sicherheit für Patienten

Um den Patientennutzen und die Sicherheit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden konsequent zu verfolgen, setzt sich der GKV-Spitzenverband dafür ein, neue Therapieformen zuerst in speziellen Zentren anzuwenden und mit begleitenden Studien zu testen. Erst wenn sie ihre Unbedenklichkeit und ihren Nutzen nachgewiesen haben, sollten sie schnell in die flächendeckende Versorgung übernommen werden. Bislang darf im Krankenhaus jede neue Behandlungsmethode angewendet werden, auch wenn es keine Aussagen zum Nutzen und zur Patientensicherheit gibt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, bei denen Patienten mit neuen Methoden jahrelang behandelt wurden, die sich im Nachhinein als nutzlos oder sogar gefährlich herausstellten (z. B. die Hochdosis-Chemotherapie bei Brustkrebs oder Robodoc, ein OP-Computer, der Hüften einsetzt).

„Nicht alles, was neu ist, ist zugleich auch besser. Daher sollten neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden unter kontrollierten Bedingungen und mit erfahrenen Ärzten in Innovationszentren oder spezialisierten Fachabteilungen einzelner Kliniken getestet werden, bevor sie flächendeckend zum Einsatz kommen. Ob ein Verfahren sicher und nutzbringend für den Patienten ist, zeigt sich erst anhand von aussagekräftigen Studien. Innovationszentren könnten zum Motor für die deutsche Medizintechnikbranche werden, da sie die Einführung neuer, sicherer Verfahren beschleunigen“, so Dr. Doris Pfeiffer.

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